Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2002 - 1 C 31.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4056
BVerwG, 24.10.2002 - 1 C 31.02 (https://dejure.org/2002,4056)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2002 - 1 C 31.02 (https://dejure.org/2002,4056)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 1 C 31.02 (https://dejure.org/2002,4056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EG-Vertrag Art. 2, 52, 59
    Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Freizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Prostitution; Sittenwidrigkeit; Wirtschaftsleben.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Selbständig ausgeübte Prostitution durch Angehörige von Mitgliedsstaaten der EU

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 478 (Ls.)
  • DÖV 2003, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 C 31.02
    BVerwG 1 C 31.02 (bisher 1 C 17.00) VGH 11 S 1387/99.
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 C 31.02
    Der Beschluss vom 18. September 2001 wird aufgehoben, da Frage Nr. 1 durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 20. November 2001 - Rs. C-268/99 (Jany u.a.) in dem Sinne geklärt ist, dass die durch eine Staatsangehörige des Mitgliedstaats A im Mitgliedstaat B selbständig ausgeübte Prostitution bezogen auf die Rechtslage vom 16. Mai 1997 durch die Niederlassungsfreiheit (Art. 52 EG-Vertrag) bzw. den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 59 EG-Vertrag) erfasst wird und es insoweit nicht darauf ankommt, ob die Prostitution innerstaatlich als sitten- und sozialwidrig angesehen wurde, und da die Fragen Nr. 2 bis 4 damit nicht mehr entscheidungserheblich sind.
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 C 31.02
    BVerwG 1 C 31.02 (bisher 1 C 17.00) VGH 11 S 1387/99.
  • LSG Hessen, 21.08.2020 - L 6 AS 383/20
    Jedenfalls nach der Legalisierung der Prostitution, die - spätestens - mit dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchutzG) vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) verbunden war, kann dies nicht mehr fraglich sein; im Übrigen hatte der Europäische Gerichtshof die Frage auch für den Fall bejaht, dass die Prostitution als rechts- und sittenwidrig angesehen wird (vgl. EuGH, Urt. v. 20. November 2001, C-268/99, juris; daran anschließend BVerwG, Beschl. v. 24. Oktober 2002, 1 C 31.02, juris).
  • VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04

    Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell

    Mit Beschluss vom 24.10.2002 (- 1 C 31.02 -, DÖV 2003, 600 [Ls]) hat das Bundesverwaltungsgericht sein Vorabentscheidungsersuchen aufgehoben, da seine Frage durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20.11.2001 in dem Sinne geklärt worden sei, dass die von einer Angehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat selbständig ausgeübte Prostitution durch die Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EGV) erfasst werde.
  • VG Gelsenkirchen, 21.10.2011 - 16 L 874/11

    Verlust Freizügigkeitsrecht, Prostitution, Niederlassungsfreiheit

    Daran gemessen kann die gewerbliche Ausübung der Prostitution grundsätzlich der Niederlassungsfreiheit oder - für den Fall der fehlenden Niederlassung - der Dienstleistungsfreiheit unterfallen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2000, a. a. O., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 1 C 31.02 -, juris, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung, und damit Grundlage einer Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 FreizügG/EU sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht